Geschichte der ASG

Mittelalter

Im Jahre 1249 hatte das Hochstift Freising unter Bischof Konrad das „praedium“ (d.h. Güterkomplex) Garmisch mit Gericht und mit allen Freien und Knechten. Mit dem gesamten Areal, den damit verbundenen Rechten sowie das Jagdschloß Falkenstein und die Burg Werdenfels von Schweiker II. v. Mindelberge käuflich erworben. Im Jahre 1294 kaufte des Hochstift dem Grafen von Eschenlohe die Grafschaft Partenkirchen und Mittenwald ab. Damit war der reichsunmittelbare Bischof von Freising Landesherr der gesamten Werdenfelser Landschaft geworden.

Dreißigjähriger Krieg

Die bischöflichen Landesherren, nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648) und hernach wegen der Gewalttaten marodierender fremder Truppen auf die Sicherheit ihres Hoheitsgebietes bedacht, förderten das Übungsschießen ihrer Untertanen in den einzelnen Gemeinden. So hatte Garmisch für seine Schützen in den Jahren 1655 und 1717 Schützenordnungen erhalten und am 4. März 1736 hatte Johann Theodor, Bischof zu Freising und Regensburg den Garmischer Schützen auf ihr Ansuchen eine neue Schützenordnung verliehen. In einigen ihrer Strafbestimmungen bezieht sie sich auf die oben genannten Schützenordnungen von 1655 und vom 24. Juni 1717. Es besteht also kein Zweifel, dass in Garmisch eine organisierte Schützengemeinschaft zumindest schon 1655, wenn nicht gar früher, existiert und sich im Schießen geübt hat.

Napoleonische Zeit

Am 20. August 1802 hatten Truppen des Kurfürsten Maximilian I. Joseph von Bayern am Steinernen Brückl nördlich von Farchant die Grenze der Freising`schen Grafschaft Werdenfels überschritten und in wenigen Tagen kampflos das ganze „ Goldene Landl „ besetzt. Am 26. November erfuhren die Werdenfelser durch Plakatanschlag, dass sie ihre Freisinger Staatsangehörigkeit verloren hatten und Untertanen des bayerischen Kurfürsten geworden waren. Am 25. Februar 1803 bestätigte der Reichsdeputations-Haupschluss in Regensburg u.a. die Säkularisation aller geistlichen Herrschaften in Deutschland, also auch die betreffenden kurfüstliche-bayerische Annexionen. Für die Garmischer Schützengemeinschaft brachte die politische Veränderung keine grundsätzlichen Neuerungen. Die Herrscher Bayerns hatten das Schützenwesen in ihrem Lande stets nachhaltig unterstützt und ihm durch Allerhöchste Verordnung Impulse gegeben.

Am 21. Juli 1796 hatte Kurfürst Karl Theodor eine Allgemeine Bayerische Schützenordnung erlassen. In Garmisch blieb aber die alte Schützenordnung von 1736 auch nach dem Anschluss an Bayern zunächst noch in Geltung. Das kurfürstliche Mandat von 1796 hatte betont, dass die Schützengilden „vorzugsweise den Zweck erfüllten, dass sich sämtliche Untertanen, wessen Standes sie immer sein mögen, im nötigen Falle zu eigener sowie zu des Vaterlandes Verteidigung fähig machen können.“ Nach der Verordnung vom 6. Juli 1809 hatte jeder neuangehende Bürger drei Jahre lang die örtliche Schießstätte zu besuchen und sich im Scharfschießen zu üben. Im Feldzug Bayerns gegen Österreich im Jahr 1809 kommt es dann tatsächlich zum Einsatz der Schützengilden. In einem Erlass vom 2 September 1811 belobigte Max I, Joseph (seit 1. Januar 1806 König) u.a. „die Scheiben-Schützen“ des Bezirks „des Landgerichts Werdenfels“, wozu auch die Garmischer Schützen gehörten, für ihren Einsatz bei der „freiwilligen, mutvollen und unermüdeten Beschützung der alten Landesgrenze gegen die Einfälle der Insurgenten“ aus Tirol.

Am 19. September 1811 wies der Generalkommissar des Innkreises in Innsbruck (Tirol hat von 1805 bis 1815 zu Bayern gehört) das Landgericht Werdenfels an, von den im Bezirk bestehenden Schützengilden ihre bisherigen Satzungen abzuverlangen. Das Landgericht tat dies und berichtete am 12. November, dass die Bayerische Schützenordnung bei den Stationen Garmisch und Partenkirchen bestehe und angewendet werde. Die dem Landgericht abgelieferte Original-Schützenordnung von 1736 befindet sich im Staatsarchiv München.

Königreich Bayern

Mit der Einführung der neuen bayerischen Heeresorganisation und der allgemeinen Wehrpflicht trat die Bedeutung der Schützengesellschaften für die Allgemeinheit in den Hintergrund. Ihre Hauptaufgabe, den Bürger zum Zweck der Vaterlandsverteidigung ständig im Gebrauch der Feuerwaffen zu üben, ging auf das stehende Heer über. Da die Allgemeine Bayerische Schützenordnung vom Jahr 1796 durch die politische Entwicklung überholt war, erließ König Ludwig II. am 25. August 1868 die Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern.

Nach § 1 dieser Schützenordnung haben die Schützengesellschaften nunmehr den Zweck, die ihnen freiwillig beitretenden „Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen zu vereinigen, um durch fortgesetzte Handhabung der Feuerwaffen und durch Förderung des Schützenwesens im Allgemeinen die Wehrkraft des Volkes zu erhöhen“. Die Schützengesellschaften verfolgten also insoweit noch einen gemeinnützigen Zweck. Ihre öffentlich-rechtliche Eingliederung in das Staatsgefüge war aber fortgefallen, sie waren nicht mehr Bestandteile der öffentlichen Ordnung. Schützengesellschaften, die diese Schützenordnung anerkannten, erhielten die auf landesherrlicher Verleihung beruhenden Rechte einer Corporation (§ 2 Abs. 2). Da diese Verleihung ein Privileg darstellte, führten solche Schützengesellschaften die Bezeichnung „privilegiert“.

Da die Bürgerliche Altschützengesellschaft Garmisch damals des Königs Schützenordnung angenommen hatte, konnte sie sich zu Recht „königlich-privilegiert“ nennen. Dem 1862 gegründeten Bayerischen Schützen-Bund ist die Gesellschaft seinerzeit beigetreten.

Drittes Reich

Nach 1933 mussten sich auch die Garmischer Schützen in den Rahmen der NS-Reichssportführung einpassen. Eine neue Satzung vom 25. März 1935 bestimmte als Zweck des Vereins „die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder im Geiste des NS-Volksstaates durch planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Feuerschießen“ (§ 2). Der Name der Gesellschaft lautete nun: „Der Feuerschützen-Verein (Altbürgerlich)“ (§ 1). Der Verein wurde von einem Vereinsführer geleitet (§ 9). Er war nicht im Vereinsregister des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen eingetragen, so dass nach heute geltender Rechtsauffassung ein Verlust des alten Privilegs durch sogenannte „Gleichschaltung“ nicht eingetreten war.

Nachkriegszeit

Nach dem 2. Weltkrieg brauchte die Garmischer Schützenvereinigung ihre Tätigkeit nicht einzustellen, da sie, wie alle privaten Schützengilden, seit langem als Sportverein galt und daher von den Auflösungsbestimmungen der Amerikanischen Militärregierung nicht betroffen war.

Das 100-jährige Bestehen der Allgemeinen Schützenordnung für das Königreich Bayern im Jahr 1968 nahm das Bayerische Staatsministerium des Innern zum Anlass, das Muster einer neuen, den inzwischen veränderten sozialen und politischen Verhältnissen entsprechenden Schützenordnung bekannt zu machen.

Neuzeit

Bis dato übte sich die Gesellschaft allein am Gewehrschiessen. 1973 fanden sich einige am Schießen Interessierte zusammen, die meinten, dass man in dem aufgelassenen Polizeistand am Hausberg Pistole schießen könnte. Sie traten in den Verein ein und fingen an, den Stand auszubauen. Franz Reindl war der Leiter dieser Pistolenabteilung und als solcher seit 1973 auch 10 Jahre lang 2. Schützenmeister der Gesellschaft. John Czubas brachte seinen Kameraden die Grundbegriffe des Pistolenschießens bei. Die erste Gaumeisterschaft holte Ingo Köllner 1974 mit der Schnellfeuerpistole.

Dann fing die Siegesserie von Josef Schalch an: 1974 erster Vereinsmeister mit Sportpistole KK (20 Schuss 188 Ringe), erster Standrekord 1974 mit 286 Ringen, 1975 Gaumeister mit Sportpistole KK (284 Ringe) und Schnellfeuer, weitere 6 Gaumeistertitel in den folgenden Jahren, immer noch gültiger Standrekord seit 24. Juni 1978 mit 294 Ringen.

Die junge Abteilung wuchs. 1974 trat Peter Kleinsorgen ein, bis heute unübertroffen als Motor und Mädchen für Alles. Seine erste Großtat lieferte er 1976/1977, als er uns zum Bau des zweiten 25-m-Standes anspornte, den "harten Kern" bei der Stange hielt und selbst die meiste Arbeit leistete. Wieder kamen neue Leute hinzu und die Mitglieder der Pistolenabteilung übernahmen aufgrund ihrer Arbeit mehr und mehr auch die Verantwortung für den Gesamtverein. 1980/1981 wurde als vorläufiger Höhepunkt der große 100-m-Stand wieder ausgebaut und mit dem "1. Werdenfelser Pistolenschießen 1981" in Betrieb genommen.

In den vergangenen 30 Jahren haben einige Schützen der ASG Garmisch sportliche Erfolge sowohl bei den Gau-, Bezirks- und Bayerischen Meisterschaften errungen. Hierzu zählen allen voran unser ehemaliger Schützenmeister Michael Hagn, aber auch die Schützen Josef Schalch, Franz und Marianne Reindl, Rudi Klug, Gerd Bitzer, Franz Stöckl, Eugen Adamtschuk, Volker Pampusch, Hans und Maria Büttner, Hans Lindebner, Kurt Grohmann, Peppi Vogg, Helmut Rühl, Hans Märkl und Wolfgang Hagen.

In den letzten Jahren von 1977 bis heute konnte Maria Büttner in der Klasse Jugend weiblich mehrmals mit der Luft- und Sportpistole die Gaumeisterschaft gewinnen. Aber auch bei den "Oberbayerischen" war sie ganz vorne dabei. Im Jahre 2001 konnte sie mit der Sportpistole den 2. Platz bei den Bayerischen Meisterschaften für sich verbuchen. Mit der Luftpistole kam sie bis zu den Deutschen Meisterschaften. Hier belegte sie den hervorragenden 10. Platz mit 341 Ringen.

In der Altersklasse konnte Wolfgang Hagen mit der Luft- aber auch mit der Sportpistole KK mehrere Gaumeistertitel erringen. Den gleichen Erfolg verbuchte auch Helmut Rühl in der Seniorenklasse für sich. In den Vorderlader-Disziplinen haben Hannes Oberpriller, Volker Pampusch und Peppi Vogg für sehr gute Ergebnisse gesorgt. In der Einzel- und Mannschaftswertung konnten sie sich bei den oberbayerischen Meisterschaften ganz nach vorne schiessen.

Was sind schon 30 Jahre in der Geschichte eines Vereins? Nicht viel. - Aber jedes Jahr bedeutet viel für jeden Schützen, der am Hausberg in Harmonie und Zusammenarbeit seinem Sport nachgehen kann.

Wir hoffen, dass diese glückliche Atmosphäre noch lange erhalten bleibt.